Wichtige Informationen und Regeln

Angelkarten für den Sorpesee
Preise in Euro, Stand 2019

Tagesschein                                                 8,00 €
2-Tagesschein                                               15,00 €
Wochenschein                                               25,00 €
Jahresschein  65,00 € + 10,00 € (Fanglistenpfand) 
Jugendjahresschein  30,00 € + 10,00 € (Fanglistenpfand) 
Kombischein  160,00 € + 10,00 € (Fanglistenpfand) 
Jugendkombischein  80,00 € + 10,,00 € (Fanglistenpfand) 
Plakette für E-Motor                                               78,00 €
Plakette für E-Motor
 (ab Bootsmaßzahl 7 qm)
                                             191,00 €
Kombischeine:  Sorpe-, Henne-, Möhne-, Biggesee  
   inklusive Olper Vorbecken und Lister- 
   talsperre ohne Trinkwasserbereich. 
   Die Kombischeine gibt es nur in 
   begrenzter Auflage! 
Wichtig: Die Jahresscheine gelten immer nur bis zum 31.12. eines Jahres!
Voraussetzung: Vorlage des gültigen amtlichen Fischerscheines
Ausgabestelle vor Ort:
  • Angelsport de Koning, Amecke, Tel.: 02393 285
  • Angelbootverleih Sorpesee, Am Sorpesee 181, Tel. 0170-1220877 

Mindestmaße/Schonzeiten am Sorpesee

Hecht: 45cm / 15.02. - 30.04.
Zander: 40cm / 01.04. - 31.05.
See-/Bachforelle: 50cm / 20.10. - 15.03.
Seesaibling: 30cm / 20.10. - 15.03.
Regenbogenforelle: 50cm
Aal: 50cm
Karpfen: 35cm
Schleie: 25cm
Renke: 01.11. - 31.12.

Wichtige Regelungen am Sorpesee

Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Im Zweifelsfall gilt der aktuelle Angelschein!!
Achtung: an den RV-Talsperren im Sauerland ist die rote Fahne
für alle Angler Pflicht, die vom Angelboot aus schleppen!!
Fanglimits: je max. 2 Forellen, 2 Zander, 3 Hechte, 3 Seesaiblinge, 10 Renken,
2 Karpfen
Gerät: 2 Angelruten + 1 Senke
Angelzeit: 1h vor Sonnenaufgang bis 1h nach Sonnenuntergang, vom 1.6. - 30.9. ist vom Ufer aus das Nachtangeln erlaubt, allerdings nicht auf der Straßenseite des Vorbeckens.
Bootsangeln: Boote dürfen ohne Plakette nur mit Muskelkraft betrieben werden. Vom 15.2. bis zum 15.6. ist auf dem Vorbecken das Bootsangeln verboten.
Angelstrecke: Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Bereich der Staubauwerke, Details siehe Karte), ist die gesamte Uferstrecke beangelbar
Achtung: vom 16.6. bis 30.9. ist das Angeln nah hinterm Vordamm zwischen 11.00 und 17.00 eingeschränkt. Vom 1.4. bis 14.11. darf am Sommertauchplatz nicht geangelt werden!
Laichschonbezirke: Vom 1.11. bis zum 15.6. dürfen die als Laichschonbezirke gekennzeichneten Bereiche der Sorpe nicht beangelt werden.
Verbote: Eisangeln, lebender Köderfisch, Feuer machen und wildes Zelten sind am Sorpesee verboten! An der Straßenseite des Vorbeckens dürfen keine Zelte oder Schirmzelte eingesetzt werden.

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